Prüfung2018-05-22T09:52:07+02:00

Auditing.

Für Transparenz
und Sicherheit

Abschlussprüfungen können gesetzlich verpflichtend sein. Aber auch freiwillige Abschlussprüfungen werden zunehmend nachgefragt, um ein objektives Urteil eines externen Experten zu erhalten.

Sonstige Prüfungsleistungen wie etwa die Überprüfung von Berechnungen, die der Auftraggeber vorgenommen hat, oder die Überprüfung der Übereinstimmung von angewandten Bewertungsmethoden mit den zugrundeliegenden Rechnungslegungsgrundsätzen, zählen ebenfalls zu unseren Kernkompetenzen.

Gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Abschlussprüfungen sowie sonstige Prüfungshandlungen werden eigenständig von der Kärnten Audit, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, als unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzlei, durchgeführt.

Wirtschafts-
prüfung

  • Erstellung von Inventurrichtlinien und Unterstützung bei der Umsetzung derartiger Richtlinien
  • Überprüfung des internen Kontrollsystems
  • Erstellung eines Prüfungsplanes
  • Durchführung einer allfälligen Vorprüfung
  • Durchführung der Wirtschafts- und Abschlussprüfung
  • Erstellung eines schriftlichen Prüfungsberichtes mit oder ohne Erteilung eines förmlichen Bestätigungsvermerkes
  • Erstellung eines Prüfberichtes im Zusammenhang mit der Gründung oder Umwandlung von Kapitalgesellschaften
  • Durchführung von Sonderprüfungen zu einem vereinbarten Bereich
  • Kriterienprüfung im Zusammenhang mit der Vergabe des Spendengütesiegels